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Herzlich Willkommen auf der Homepage unserer Schule!
Hier finden Sie stets aktuelle Informationen rund um unsere Schule und alle am Schulleben Beteiligten.
Wir laden alle kleinen und großen Besucher herzlich ein, sich auf unserer Internetseite umzuschauen.
Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2024/2025 für alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 geboren sind, die Schulpflicht. Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum
30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, einen entsprechenden Entwicklungsstand haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.
Für die Anmeldung der Einschüler der Stadt Lauter-Bernsbach sind folgende Termine vorgesehen:
Dienstag, 22.08.2023 von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Kinder aus den OT Bernsbach und Oberpfannenstiel
Mittwoch, 23.08.2023 von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Kinder aus den OT Bernsbach und Oberpfannenstiel und dem OT Lauter
Donnerstag, 24.08.2023 von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Kinder aus dem OT Lauter
In Ausnahmefällen kann die Anmeldung nach telefonischer Rücksprache individuell vereinbart werden
Bitte beachten Sie die Anmeldemodalitäten in der Kindertagesstätte.
Eltern, deren Kinder keine Kindereinrichtung besuchen, melden sich bitte
ab 14. August 2023 zur Terminabsprache im Sekretariat unserer Grundschule
(Frau Gebhardt 03774/62139).
Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies mit dem Namen der Schule in freier Trägerschaft der Grundschule schriftlich bis zum 01.09.2023 mit (SOGS §3 Abs. 3).
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
Die Geburtsurkunde oder eine amtlich beglaubigte Kopie. Bei der Anmeldung von
Kindern, bei denen beide Elternteile das Sorgerecht ausüben, ist die
Unterschrift
b e i d e r Sorgeberechtigten erforderlich. Ist einer der Sorgeberechtigten verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.
Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, ist dies durch Vorlage der gerichtlichen Entscheidung (sog. Negativbescheinigung) nachzuweisen.
Es muss der Impfausweis mitgebracht werden oder ein anderer Nachweis zum Masernschutz.
gez. C. Holzhey
Schulleiterin
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