- Startseite
- Wir über uns
- Impressum
- Datenschutzerklärung
Sehr geehrte Eltern,
ab Donnerstag, den 2. Mai 2024, erfolgt der Linien- und Schülerverkehr
wieder ohne Einschränkungen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. C. Holzhey
Schulleiterin der Hugo-Ament- GS Lauter-Bernsbach
Grundschule der Stadt Lauter-Bernsbach
Herzlich Willkommen auf der Homepage unserer Schule!
Hier finden Sie stets aktuelle Informationen rund um unsere Schule und alle am Schulleben Beteiligten.
Wir laden alle kleinen und großen Besucher herzlich ein, sich auf unserer Internetseite umzuschauen.
Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2025/2026 für
alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 geboren sind, die
Schulpflicht. Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum
30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, einen entsprechenden
Entwicklungsstand haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.
Für die Anmeldung der Einschüler der Stadt Lauter-Bernsbach
sind folgende Termine vorgesehen:
Montag, 26.08.2024, von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Kinder aus den OT Bernsbach und Oberpfannenstiel
Dienstag, 27.08.2024, von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Kinder
aus dem OT Lauter
Mittwoch, 28.08.2024, von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Kinder aus den OT Bernsbach, Oberpfannenstiel und Lauter
In
Ausnahmefällen kann die Anmeldung nach telefonischer Rücksprache individuell
vereinbart werden.
Bitte beachten
Sie die Anmeldemodalitäten in der Kindertagesstätte.
Eltern, deren Kinder keine Kindereinrichtung besuchen, melden sich
bitte ab dem 12. August 2024 zur Terminabsprache im Sekretariat unserer
Grundschule
(Frau Gebhardt 03774/62139).
Eltern, die ihr Kind
an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies mit dem
Namen der Schule in freier Trägerschaft der Grundschule schriftlich bis zum
30.08.2024 mit (SOGS §3 Abs. 3).
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
Die Geburtsurkunde oder eine amtlich beglaubigte Kopie. Bei der Anmeldung von
Kindern, bei denen beide Elternteile das Sorgerecht ausüben, ist die
Unterschrift
b e i d e r
Sorgeberechtigten erforderlich. Ist einer der Sorgeberechtigten
verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt
werden.
Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, ist dies durch Vorlage der gerichtlichen Entscheidung (sog. Negativbescheinigung) nachzuweisen.
Es muss der Impfausweis mitgebracht werden oder ein anderer
Nachweis zum Masernschutz.
gez. C. Holzhey
Schulleiterin
Betreffend die Vollsperrung Ernst-Schneller-Straße OT Bernsbach, Bauarbeiten im 2. Bauabschnitt:
In der Zeit vom 06.03.2024 bis voraussichtlich 28.06.2024 wird im Straßenabschnitt Karl-Marx-Str. / Rosa-Luxemburg-Str. bis Thälmannstraße unter Vollsperrung gearbeitet. Die Hugo-Ament-Grundschule ist aus Richtung Lauter über die Lauterer Straße / Str. der Einheit / Ernst-Schneller-Str. erreichbar.
Die Schulstraße wird im Einbahnstraßenverkehr von der Ernst-Schneller-Str. / Schulstraße in Richtung Steinkamp (Lauterer Straße) befahrbar sein.
Wie im Vorjahr wird der Verkehr wieder über die Lauterer Straße geführt und dazu die Einbahnstraße im oberen Bereich aufgehoben. Der Kreuzungsbereich Straße der Einheit / Beierfelder Straße / Lauterer Straße / Grünhainer Straße wird wieder mittels Ampel geregelt.
Informationen zum 3. Bauabschnitt erfolgen gesondert.
i.A. Falk Schulze
Ordnungs- und Gewerbeamt